Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
wie zum Beispiel:
Alles Fragen, bei denen ein KFZ-Gutachter die Antwort liefern kann.