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Ihre Rechte

 Ihre Rechte 

Ihr Recht

Nach einem nicht selbst verursachten Unfall haben Sie das Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter mit der Feststellung der Schäden, der Beweissicherung, der Ermittlung des Restwertes und der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes zu beauftragen.

Auch die Wahl eines Rechtsanwaltes und einer Reparaturwerkstatt ihres vertrauens steht Ihnen frei.



Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.



Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen KFZ-Sachverständigen verzichtet der Geschädigte häufig auf die Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.



Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Wer Trägt die Kosten?

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Dazu gehören auch:

-Bergungs- und Abschleppkosten
-Ihre Mobilität während des unfallbedingten Fahrzeugausfalls (z.Bsp. Mietwagen oder Nutzungsausfall)

-Schadensfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen

-Reparaturkosten

-Personenschaden

-Anwaltliche Beratung und Vertretung

Das sollten Sie beachten:

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,  

Notieren Sie

das amtliche Kennzeichen
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Adressen von Zeugen
Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Fotografieren Sie

nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie darauf

dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie

möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. 

Beachten Sie bitte

Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. 
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